top of page
Hinweisgeberschutzgesetz
Ombudsstelle im Bistum Münster
Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im
Zusammenhang mit ihrer beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer
beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeit Informationen über Straftaten, Ordnungswidrigkeiten
oder Verstöße gegen das Gesetz erlangt haben. Für die Meldung dieser Informationen stellt
das Bistum Münster verschiedene Wege zur Verfügung.
Mögliche Hinweise können sein: Historischer oder aktueller Rassismus, Bestechung und
Betrug, Korruption, Verstoß gegen Datenschutz und Privatsphäre, unangemessene
Arbeitsbedingungen, Geldwäsche, Angriff auf das IT-System oder Cyber-Security-
Verletzungen und ähnliches.
Von sexualisierter Gewalt betroffene Menschen, die mit ihrem Anliegen, ihren Sorgen und
Nöten Hilfe vom Bistum Münster erwarten, können sich an eine unserer hierfür benannten
Ansprechpersonen
(https://www.bistum-muenster.de/sexueller_missbrauch/ansprechpersonen_bei_faellen_sexuellen_missbrauchs)
wenden.
Bei der Ombudsstelle finden Sie einen geschützten Raum, in dem die Möglichkeit besteht,
vertraulichen und, wenn gewünscht, anonymen Kontakt herzustellen, um Hinweise zu
möglichen Verstößen zu geben. Ihre Identität darf nur mit Ihrem Einverständnis oder in
besonderen Ausnahmen (§§ 8 und 9 HinSchG) offenbart werden.
Möglichkeiten zur Meldung:
Für den Empfang der Hinweise sind verschiedenste Kommunikationskanäle eingerichtet, die
die mündliche oder auch schriftliche Übermittlung ermöglichen.
Brief Ombudsstelle Bistum Münster, Postfach 15 03, 48004 Münster
E-Mail: ombudsstelle@bistum-muenster.de
Tel: 0251 495-6644
Über das neu installierte Hinweisgeberportal können gem. § 16 HinSchG auch anonyme
Hinweise bearbeitet werden
Anonymes Hinweisgeber Portal: https://bistum-muenster.hintbox.de
Ansprechpartner: Michaela Kasper (Ombudsperson), Markus Ahlers /Leiter der Abteilung
Revision)
Weitere Hinweise stehen auf den Seiten des Bistums Münster:
https://www.bistum-muenster.de/hinweisgeberschutz
bottom of page